Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Allgemeines

1.1 Die Angebote, Lieferungen und Leistungen von Ronny Strauß Coolsystems IT-Dienstleistungen (im folgenden Coolsystems genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Besonderen Geschäfts- und Lieferbedingungen.

1.2 Die Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich.

1.3 Abweichende Besondere Geschäftsbedingungen der Vertragspartner werden nur dann Vertragsinhalt, wenn diesen zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde.

1.4 Coolsystems ist jederzeit zu Änderungen der besonderen Geschäftsbedingungen berechtigt.

§ 2 Zustandekommen des Vertragsverhältnisses

2.1 Das Vertragsverhältnis für eine zu erbringende Dienstleistung oder Lieferung kommt durch eine mündliche oder schriftliche Auftragsbestätigung von Coolsystems zustande. In Einzelfällen kann auch eine schriftliche Auftragsbestätigung vom Kunden gefordert werden.

2.2 Coolsystems ist nicht zu Auftragsannahme verpflichtet.

2.3 Coolsystems kann die Auftragsannahme von der Zahlung einer Sicherheitsleistung /Vorauszahlung abhängig machen.

§ 3 Aufhebung des Vertrages: Rücktritt/Kündigung

3.1 Bei Rücktritt des Kunden bleibt die Verpflichtung bestehen, alle bis zu dem Zeitpunkt des Rücktritts erbrachten Leistungen und Lieferungen zu zahlen. Wird zu einem späteren Zeitpunkt das Vertragsverhältnis vom Kunden beendet, so wird mindestens ein Drittel der voraussichtlichen Gesamtkosten fällig, auf jeden Fall aber alle bis dahin erbrachten Lieferungen und Leistungen.

3.2 Jede Kündigung bedarf beiderseitig zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform per Einschreiben.

§ 4 Lieferung und Gefahrenübergang

4.1 Die von Coolsystems genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Einhaltung einer als verbindlich bezeichneten Lieferfrist setzt die rechtzeitige Erfüllung der Vertragspflicht des Kunden voraus.

4.2 Lieferung und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt und von Ereignissen welche Coolsystems die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören auch nachträglich eintretende Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei oder durch Lieferanten von Coolsystems eintreten, hat Coolsystems die verbindlichen Fristen nicht zu vertreten.

4.3 Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist, oder zwecks Versendung Coolsystems verlassen hat.

4.4 Coolsystems ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

§ 5 Preise und Rechnungsstellung

5.1 Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Für Dienstleistungen jeweils individuell vereinbarte Entgelte und Honorare bedürfen der Schriftform, andernfalls gelten die Preislisten von Coolsystems. Getroffene Vereinbarungen sind für beide Seiten bindend.

5.2 Der Gesamtbetrag der Rechnung ist spätestens 10 Werktage nach Rechnungseingang und ohne Abzug auf das Konto von Coolsystems zu zahlen. Für mehrere Einzelleistungen kann eine Gesamtrechnung erstellt werden.

5.3 Sollte der Kunde mit der Zahlung des Rechnungsbetrages in Verzug geraten, so stehen Coolsystems Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank zu. Die Begleichung von Teilbeträgen entbindet nur nach vorheriger Absprache und ausdrücklichem Einverständnis durch Coolsystems von der Zahlungspflicht der Verzugszinsen.

5.4 An Werktagen zwischen 19:00 Uhr und 8:00 Uhr und an Samstag, Sonntag und Feiertagen werden generell 50% Aufschlag auf die Dienstleistungen erhoben.

§ 6 Sicherheitsleistungen

6.1 Coolsystems ist berechtigt die Auftragsannahme von der Zahlung einer Sicherheitsleistung / Vorauszahlung  /Anzahlung abhängig zu machen. Die Höhe der Sicherheitsleistung / Vorauszahlung / Anzahlung, sowie deren Fälligkeit sind Bestandteil der Auftragsbestätigung.

§ 7 Pflichten des Kunden

7.1 Der Kunde hat jede Änderung seines Namens, seiner Adresse, seiner Bankverbindung, Telefonnummer oder ähnliche für das Vertragsverhältnis wesentliche Umstände unverzüglich an Coolsystems mitzuteilen.

7.2 Der Kunde hat die für eine Dienstleitung oder ein Produkt erteilten Bedienungshinweise zu beachten.

7.3 Der Kunde darf Dienstleistungen von Coolsystems nur im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen verwenden.

7.4 Der Kunde hat Schäden oder Störungen unverzüglich nach Kenntnis an Coolsystems mitzuteilen und die für die Behebung notwendigen Informationen zu übergeben.

7.5 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, das Dienstleitungen und Produkte nur von Ihm oder Dritten, denen der Kunde die Nutzung gestattet hat in Anspruch genommen werden. Für deren Verhalten hat der Kunde wie bei eigener Nutzung einzustehen.

§ 8 Abnahme, Eigentumsvorbehalt

8.1 Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Coolsystems.

8.2 Der Kunde ist verpflichtet Coolsystems sofort mitzuteilen, falls Vollstreckungsmaßnahmen an Gegenständen, die sich noch im Eigentum von Coolsystems befinden, und ggf. auf eigene Rechnung Maßnahmen zu ergreifen, die das Eigentum von Coolsystems sichert.

§ 9 Schadensersatz / Datensicherung

9.1 Bei mangelhafter Lieferung / Leistung oder fehlender zugesicherter Eigenschaften, wird Coolsystems nachbessern oder fehlerhaftes austauschen. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei unsachgemäßem Gebrauch, Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen / Betriebsanleitungen von Coolsystems, sowie nach Veränderungen, Erweiterungen oder Reparaturen durch Dritte. Für gebrauchte Ersatzteile ist (soweit nicht anders vereinbart), eine Garantie ausgeschlossen.

9.2 Da ständig die Möglichkeit von Datenverlust durch technisches Versagen besteht, wird der Kunde hiermit ausdrücklich auf die daraus entstehende Notwenigkeit einer täglichen Datensicherung hingewiesen. Bei Verarbeitung wichtiger Daten handelt der Kunde grob fahrlässig, wenn er die tägliche Datensicherung unterlässt. Coolsystems haftet nicht für entstandene Datenverluste.

9.3 Coolsystems weißt darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Hard- und Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungskombinationen fehlerfrei arbeitet oder gegen Manipulation durch Dritte geschützt werden kann, und garantiert daher nicht, dass von Coolsystems eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software absturz-, fehler- oder virusfrei ist. Coolsystems versichert sorgfältigst darauf zu achten, das Kundengeräte nicht durch sein Verschulden mit Computerviren befallen werden. Es ist jedoch nicht möglich, alle Viren auszuschließen. Sollte ein Computervirus nachweislich durch Coolsystems auf ein Kundengerät übertragen worden sein, so haftet Coolsystems nur insoweit, wie dieser vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Coolsystems verbreitet wurde. Der Kunde stellt Coolsystems davon frei, original verpackte Software auf Virenbefall zu untersuchen und befreit Coolsystems von jeglicher Haftung aus Schäden die durch Virenbefall dieser Software verursacht wurden. Für Fehler seitens des Herstellers übernimmt Coolsystems keinerlei Gewährleistung.

9.4 Die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangener Gewinn, ist ausgeschlossen.

9.5 Der Kunde hat Coolsystems bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen und vor einer Fehlerbeseitigung, insbesondere vor einem Maschinenaustausch, Programme, Daten und Datenträger vollständig zu sichern, erforderlichenfalls zu entfernen.

§ 10 Gewährleistung

10.1 Die Gewährleistungsfrist für neue Ware beträgt zwei Jahre. Die Gewährleistungspflicht für gebrauchte Ware ist ausgeschlossen, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

10.2 Eine Garantieerklärung des Herstellers führt in keinem Fall zu einer Verlängerung oder Erweiterung der Gewährleistungspflicht von Coolsystems.

10.3 Eine Gewährleistungspflicht besteht für Coolsystems nicht:

10.3.1 Wenn der Mangel auf eine unsachgemäße Benutzung der Ware, einem falschen Anschluss bzw. Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder eine falsche Bedienung zurückzuführen ist.

10.3.2 Wenn der Gegenstand nicht entsprechend den Empfehlungen von Coolsystems oder denen des Herstellers gepflegt worden ist und der Mangel hierdurch entstanden ist.

10.3.3 Wenn der Mangel auf einer unsachgemäßen Veränderung des Gegenstandes beruht.

10.3.4 Auf Verschleißteile wie: Druckerpatronen, Toner, Trommeln, Farbbänder, Druckköpfe, CD-Rohlinge, Bänder oder Disketten.

10.4. Weitere Detaillierte Garantiebedingungen finden Sie unter § 18 Garantiebedingungen

§ 11 Nutzungsrechte

11.1 Für Software gelten die Nutzungsbestimmungen des Herstellers. Bei Verstoß gegen dieses Nutzungsrecht haftet der Käufer in voller Höhe für die daraus entstandenen Schäden.

§ 12 Urheberrechte, Lizenzvereinbarungen

(1) Soweit Coolsystems oder einer seiner Geschäftspartner für den Kunden oder im Auftrag des Kunden für Dritte Internet-Seiten gestaltet, überträgt Coolsystems dem Kunden ein nicht-ausschließliches Nutzungsrecht an den erstellten Seiten für die Dauer des Vertragsverhältnisses.

(2) Sofern Coolsystems dem Kunden Software zur Verfügung stellt, überträgt er dem Kunden ein nicht-ausschließliches Recht für die Dauer der Vertragslaufzeit. Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Softwarehersteller.

(3) Sobald das Nutzungsrecht des Kunden endet, hat dieser alle Ihm durch Coolsystems oder einer seiner Geschäftspartner überlassenen Datenträger mit Programmen, eventuellen Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen, an Coolsystems zurück zu geben. Der Kunde löscht die Software in jeglicher Form von seinen oder durch Ihn angemieteten Rechnern, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist.

§ 13 Außerordentliche Kündigung durch den Dienstleister

13.1 Das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn:

13.1.1 Coolsystems nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die zu erheblichen Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden berechtigen.

13.1.2 Unüberwindliche Differenzen zwischen Coolsystems und dem Kunden die Ausführung der Leistung unmöglich machen.

13.1.3 Der Kunde eine Sicherheitsleistung / Vorauszahlung trotz vorheriger Vereinbarung und anschließender Aufforderung nicht binnen 10 Werktagen gestellt hat.

13.1.4 Wichtige Umstände vorliegen, die es Coolsystems unmöglich machen dem Auftrag in angemessener Zeit nachzukommen.

§ 14 Höhere Gewalt

14.1 Sollte die Erbringung einer Dienstleistung durch höhere Gewalt unmöglich oder unzumutbar erschwert werden, verlängert sich die Frist zu Ihrer Erbringung auch bei schon bestehendem Verzug angemessen. Höhere Gewalt können Streiks, Stromausfall und andere nicht vorhersehbare und unverschuldete Ereignisse außerhalb der Einflussmöglichkeit von Coolsystems sein. Eine Haftung für währenddessen verursachte Schäden und Folgeschäden besteht für Coolsystems nicht.

§ 15 Sonstige Vereinbarungen

15.1 Coolsystems ist nach Absprache mit dem Kunden berechtigt, Teile des Auftrags an Dritte weiterzugeben. Sollte dies der Fall sein, gelten entweder die Preise und AGBs des Dritten oder von Coolsystems, je nach Vereinbarung.

15.2 Der Kunde verpflichtet sich, Coolsystems im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.

15.3 Coolsystems weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt der Kunde deshalb selbst Sorge.

§ 16 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen UN-Kaufrechts (Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenverkauf v. 11.04.1980) und des deutschen internationalen Privatrechts sind ausgeschlossen.

16.2 Sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Halberstadt. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Coolsystems kann Klagen gegen den Kunden auch an dessen Wohn- oder Geschäftssitz erheben.

§ 17 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGBs ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollten diese AGB´s eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahekommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.

§ 18 Garantiebedingungen

Allgemeine Garantiebedingungen:

Garantieansprüche sind unverzüglich nach dem Feststellen eines Fehlers bei mir geltend zu machen. Für Originalteile, die im Garantiefall in das System verbaut werden, gilt im Falle des Einbaus maximal die verbleibende Garantiedauer des reparierten Gerätes. Im Übrigen gelten die allgemeinen gültigen gesetzlichen Geschäftsbedingungen, Gewährleistungs- und Garantiebedingungen.
PC-Garantie

Coolsystems darf aufgrund fehlender Datensicherungen sowie anderer Gründe, die ein Arbeiten am Gerät verhindern, seine Arbeit Vor-Ort unterbrechen, aufschieben oder abbrechen. Sicherung sowie Rücksicherungen von Daten sind nicht Bestandteil der Servicedienstleistung. Die Haftung von Coolsystems für Datenverluste und daraus entstanden Schaden ist ausdrücklich ausgeschlossen. Für Probleme, die durch fehlerhafte Anwendung bzw. Installation von Software oder Viren verursacht wurden, wird von uns keine Haftung übernommen werden.

Bei Beginn der Entstörung muss der ungehinderte Zugang zum System sowie der sofortige Arbeitsbeginn ermöglicht werden. Systeme die in Produktivumgebungen arbeiten, müssen so vorbereitet werden, dass diese für einen technischen Einsatz unmittelbar bereitstehen. Gegebenenfalls muss das System für die Dauer der Reparatur aus dem Netz genommen und heruntergefahren sein.
Garantieausschluss:

Bitte beachten Sie, dass für einige Fälle ein Garantieausschluss, wie in den allgemeinen Garantiebedingungen beschrieben sowie im Absatz Ausschluss der Garantie angeführt, vorliegt. Sollte ein Garantieausschluss festgestellt werden, ist die Reparatur kostenpflichtig.

Ausschluss der Garantie für Schäden jeglicher Art, die hervorgerufen wurden durch:

  • Verwendung von Peripheriegeräten
  • unsachgemäße Nutzung/Bedienungsfehler
  • Nichtbeachten der Gebrauchsanweisung
  • Reparaturversuche seitens des Kunden oder Dritter ohne Autorisierung von Coolsystems
  • fehlerhafte Wartung seitens Dritter
  • Störungen der Geräte bei Stromausfall, Ableitströmen, fehlender EMV- Verkabelung (Elektromagnetische Verträglichkeit) oder durch ähnliche Gründe
  • Unfälle, Sturm, Blitz, Feuer, Wasser/andere Flüssigkeiten, sonstige Naturkatastrophen, Diebstahl, Aufruhr, Plünderung, Kriegseinwirkungen oder andere Fälle höherer Gewalt
  • den Gebrauch von Fremdkomponenten
  • nicht autorisierte Systemveränderungen
  • BIOS-Versionen/Firmware-Updates/Programme zur Fehlerbeseitigung jeglicher Art (z. B. Service Packs, Bugfixes, Hotfix)
  • Zurücksetzen von Sicherheitsfunktionen, Löschen von Passwörtern etc.
  • Verlust kundenspezifischer Daten oder Software bei Reparaturvorgängen und Installationsvorgängen
  • nicht sachgerechte Nutzung der Maschinenkapazität oder -leistung
  • ungeeignete Betriebsumgebung beim Kunden

Des Weiteren umfasst die Garantie nicht:

  • Produkte, bei denen die Typenschilder bzw. Seriennummern, Teilenummern auf der Maschine oder den Maschinenteilen entfernt bzw. verändert wurden.
  • die Bereitstellung und Installation von BIOS-, Treiber oder Software-Updates/Upgrades
  • die Neuinstallation nicht mehr lauffähiger Software/Betriebssysteme (z. B. bedingt durch Löschen systemrelevanter Dateien, fehlerhafte Systemeinstellungen oder sich selbst vervielfältigende Programme, z. B. Computer-Viren)
  • Verschleißerscheinungen bei Datenträgern
  • Nikotinspuren
  • Mechanische Beschädigungen der Steckanschlüsse durch unsachgemäßes An- und Abstecken von peripheren Komponenten
  • Schäden durch Gewalt- bzw. sonstige äußere Einwirkungen
  • Teile wie Gehäuse, Datenträger, Handbücher, Systemordner, usw. sind von der Garantie ausgeschlossen
  • ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, die durch fehlerhafte Software oder fehlerhafte Bedienung der Software durch den Kunden entstanden sind

Der Garantieanspruch erlischt für das Gesamtsystem:
wenn in das System Teile verbaut oder genutzt werden, die von Coolsystems nicht für dieses System freigegeben wurden
falls Serviceleistungen oder andere Veränderungen am Produkt durch nicht von Coolsystems autorisierten Personen vorgenommen wurden
im Falle des Einsatzes von Komponenten, die nicht im Systemschein angeführt sind, bzw. deren normale Komponentengarantie bereits abgelaufen ist.

Datensicherung:

Die Verantwortung für eine vollständige Datensicherung inklusive Anwendungs- und Betriebssystem-Software liegt ausschließlich beim Kunden. Die Datensicherung muss vor Inanspruchnahme einer Garantieleistung erfolgen. Coolsystems schließt aus diesem Grunde ausdrücklich die Haftung für mögliche Daten- und Informationsverluste, die im Rahmen der Garantieerbringung auftreten, aus.

Haftungsbeschränkung:
Coolsystems schließt weitergehende als die in diesen Garantiebedingungen ausdrücklich genannten Ansprüche des Kunden aus. Alle Ansprüche des Kunden auf Ersatz des mittelbaren Schadens oder auf Entschädigung für Nutzungsentgang werden ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere gilt dies auch im Hinblick auf Ansprüche auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung, Ersatz von Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn und Transportschäden und offene Mängel, die nicht unverzüglich ohne Zeitverzögerung (bei Transportschäden mit Bestätigung des Transportdienstleisters) nach Eingang der Ware gemeldet werden sowie Daten oder Informationsverlust durch Reparaturvorgänge oder Schäden infolge von Betriebsunterbrechungen.